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Petra Schmidt

Rechtsanwältin
Mediatorin

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Telefax 0 8031 - 409 246

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Erbschaftsmediation

 

 

Erbschaftsmediation

Entweder

  • Vorbeugende Mediation - zur Streitvermeidung

Sie wollen beizeiten Ihren Nachlass regeln, um späteren Auseinandersetzungen zwischen Ihren Rechtsnachfolgern vorzubeugen oder um noch zu Lebzeiten von einer Gegenleistung, z.B. in Form von Pflegeleistungen, zu profitieren.

Sie wollen die Verantwortung in Ihrem Unternehmen frühzeitig auf die nachfolgende Generation übertragen und dabei unterstützend mitwirken.

Auch für die Erben kann es aus steuerlicher Sicht interessant sein (Vermeidung von Erbschaftssteuer), wenn die vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten des Erblassers durch Mediation geregelt werden.
 

Oder

  • Mediation - bei einem Erbschaftsstreit

Ist es nach dem Tode des Erblassers zu einem Streit unter den Miterben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten gekommen, ist Mediation das Verfahren erster Wahl zur Konfliktbeilegung - wenn Sie auf Kostenersparnis und Vertraulichkeit Wert legen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung käme Sie um einiges teurer.